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2G+Öffnungskonzept für das Vereinsfitnessstudio im “Sporttreff” steht

Update zum Trainingsbetrieb im “Sporttreffareal”

Wir freuen uns sehr, dass unser vereinseigenes Fitnessstudio im “Sporttreffareal” nach der regelbedingten Teil-Schließung wieder für weitere Fitnessstudio-Mitglieder geöffnet werden kann: Wie angekündigt haben wir ein umfangreiches Öffnungskonzept erarbeitet, das die derzeit gesetzliche 2G Plus-Regelung umsetzt. Demnach können wir ab sofort allen geimpften oder genesenen Interessierten den Zugang zum Fitnessstudio zu gestatten, die einen tagesaktuellen negativen Corona-Test oder eine Booster-Impfung nachweisen können. Bisher war der Zutritt nur für “Geboosterte” möglich. 

Für “Sporttreff”-Mitglieder, die keine Booster-Impfung nachweisen können, öffnet das Fitnessstudio ab sofort unter der Woche fast täglich (montags und donnerstags von 9-11 Uhr, mittwochs und freitags von 16-19 Uhr und samstags 13-16Uhr). Zu diesen Zeiten werden Helfer die gesetzlich vorgeschriebene Kontrolle der tagesaktuellen Testungen vornehmen. Dafür muss ein Antigen-Schnelltest-Zertifikat vom Testzentrum oder einen Selbsttest zur Anwendung unter Aufsicht mitgebracht werden. 

Für “Geboosterte“ entfällt diese Testpflicht weiterhin: Zu den regulären Öffnungszeiten täglich von 5 Uhr bis 22:30 Uhr gelten für sie keine weiteren Einlassbeschränkungen. Die Zugangsberechtigung erfolgt wie bisher für alle “Sporttreff”-Mitglieder, die ihre Booster-Impfung erhalten haben und das Zertifikat per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. sendenoder persönlich in der Geschäftsstelle zu den Öffnungszeiten Dienstag von 10-11 Uhr und Donnerstag von 18-19 Uhr vorzeigen. Gemäß der derzeitigen bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt man unmittelbar nach einer Auffrischungsimpfung (nicht erst nach 14 Tagen) und auch im Fall einer Genesung nach Impfdurchbrüchen als geboostert. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt allen Personen ab 18 Jahren eine Auffrischungsimpfung gegen COVID-19, deren zweite Impfung etwa drei Monate zurückliegt. Unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln dürfen bis zu zwölf Personen gleichzeitig im Fitnessstudio trainieren.