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TVP-Hygieneschutzkonzept 2021

Unter klaren Auflagen von Hygienekonzepten ist der gemeinsame Sport ab dem  im Verein wieder zulässig. Für den Turnverein Pfeffenhausen bedeutet es, dass die folgenden Sporteinrichtungen wieder für den Sportbetrieb geöffnet haben:

Outdoor

  • Sportgelände
  • Turnplatz an der Landshuter Straße
  • Beachvolleyballfeld

Indoor

  • Vereinsfitnessstudio "Sporttreff" an der Moosburger Straße
  • Gerätturnhalle "Turnzentrum" in Holzhausen
  • Schulturnhallen am Gaisberg

Die Regelungen zu den gemeindlichen Einrichtungen sind auch dem Corona-Fahrplan des Marktes Pfeffenhausen zu entnehmen.

Die nachfolgenden Regelungen wurden auf Basis dieser Dateien erarbeitet:

Aushänge und Listen für die Sportstätten

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Organisatorisches

  • Durch Vereinsmailings, Schulungen, Vereinsaushänge sowie durch Veröffentlichung auf der Website und in den sozialen Medien ist sichergestellt, dass alle Mitglieder ausreichend informiert sind. 
  • Mit Beginn der Wiederaufnahme des Sportbetriebs wurde Personal (hauptamtliches Personal, Trainer, Übungsleiter) über die entsprechenden Regelungen und Konzepte informiert und geschult. 
  • Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft. Bei Nicht-Beachtung erfolgt ein Platzverweis. 

Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln

  • Wir weisen unsere Mitglieder auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Meternzwischen Personen im In- und Outdoorbereich hin.
  • Körperkontaktaußerhalb der Trainingseinheit (z. B. Begrüßung, Verabschiedung, etc.) ist untersagt.
  • Mitglieder, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.
  • Mitglieder werden regelmäßig darauf hingewiesen, ausreichend Hände zu waschenund diese auch regelmäßig zu desinfizieren. Für ausreichende Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Einmalhandtücher ist gesorgt. 
  • Vor und nach dem Training (z. B. Eingangsbereiche, WC-Anlagen, Umkleiden, Abholung und Rückgabe von Sportgeräten etc.) gilt eine Maskenpflicht (FFP2) – sowohl im Indoor- als auch im Outdoor-Bereich. 
  • Durch die Benutzung von Handtüchern und Handschuhenwird der direkte Kontakt mit Sportgeräten vermieden. Nach Benutzung von Sportgeräten werden diese durch den Sportler selbst gereinigt und desinfiziert. 
  • In unseren sanitären Einrichtungen stehen ausreichend Seife und Einmalhandtücherzur Verfügung. Nach Nutzung der Sanitäranlage ist diese direkt vom Nutzer zu desinfizieren. Außerdem werden die sanitären Einrichtungen mind. einmal täglich gereinigt.
  • Sportgeräte werden von den Sportlern selbstständig gereinigt und desinfiziert. Hoch frequentierte Kontaktflächen (z. B. Türgriffe) werden täglich desinfiziert – hierbei ist geregelt, wer die Reinigung übernimmt. 
  • Wo es möglich ist, bestehen unsere Trainingsgruppen aus einem festen Teilnehmerkreis. Die Teilnehmerzahl und die Teilnehmerdaten werden dokumentiert. Auch der Trainer/Übungsleiter hat wo es möglich ist feste Trainingsgruppen. 
  • Geräteräumewerden nur einzeln und zur Geräteentnahme und -rückgabe betreten. Sollte mehr als eine Person bei Geräten (z. B. großen Matten) notwendig sein, gilt eine Maskenpflicht (FFP2).
  • Unsere Mitglieder wurden darauf hingewiesen, dass bei Fahrgemeinschaften Masken im Fahrzeug zu tragen sind.
  • Verpflegung sowie Getränkewerden von den Mitgliedern selbst mitgebracht und auch selbstständig entsorgt. 
  • Sämtliche Vereinsveranstaltungen, wie Trainings, Wettkämpfe oder Versammlungen werden dokumentiert, um im Falle einer Infektion eine Kontaktpersonenermittlung sicherstellen zu können. Aus diesem Grund werden die Trainingsgruppen auch immer gleich gehalten. 

Maßnahmen zur Testung 

  • Vor Betreten der Sportanlage wird durch eine beauftragte Person sichergestellt, dass (bei den entsprechenden Inzidenzwerten) nur Personen die Sportanlage mit negativem Testergebnis betreten
  • „Selbsttests“ werden von der jeweiligen Person selbst durchgeführt – allerdings immer unter Aufsicht einer beauftragten Person des Vereins. 

Maßnahmen vor Betreten der Sportanlage 

  • Mitgliedern, die Krankheitssymptomeaufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.
  • Vor Betreten der Sportanlage werden die Mitglieder bereits auf die Einhaltung des Mindestabstandsvon 1,5 Metern hingewiesen. 
  • Eine Nichteinhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern ist nur den Personen gestattet, die generell nicht den allgemeinen Kontaktbeschränkungen unterzuordnen sind (z. B. Ehepaare).
  • Bei Betreten der Sportanlage gilt eine Maskenpflicht (FFP2)auf dem gesamten Sportgelände. 
  • Vor Betreten der Sportanlage ist ein Handdesinfektionsmittel
  • Durch Beschilderungen und Absperrungenist sichergestellt, dass es zu keinen Warteschlangen kommt und die maximale Belegungszahl der Sportanlage nicht überschritten werden kann. 

Zusätzliche Maßnahmen im In-/Outdoorsport 

  • Nach Abschluss der Trainingseinheiterfolgt die unmittelbare Abreise der Mitglieder.
  • Unsere Indoor-Sportstätten werden alle 20 Minuten für ca. 3-5 Minuten gelüftet. 
  • Zwischen einzelnen Trainingseinheiten werden die Pausenzeiten so geregelt, dass ein ausreichender Frischluftaustausch gewährleistet wird. 
  • Entsprechende Lüftungsanlagen sind aktiv und werden genutzt. 

Zusätzliche Maßnahmen in sanitären Einrichtungen

  • Bei der Nutzung unserer sanitären Einrichtungen (Toiletten) gilt eine Maskenpflicht (FFP2).
  • Sofern möglich, wird in den sanitären Einrichtungen auf eine ausreichende Durchlüftunggesorgt
  • Die sanitären Einrichtungen werden nur einzeln betreten. 
  • In unseren sanitären Einrichtungen stehen ausreichend Seife und Einmalhandtücherzur Verfügung. Nach Nutzung der Sanitäranlage ist diese direkt vom Nutzer zu desinfizieren. Außerdem werden die sanitären Einrichtungen mind. einmal täglich gereinigt.

 

Spezielle Regelungen für die einzelnen Sportstätten: 

Sportgelände (Laufbahn, die Sprung- sowie die Kugelstoßanlage)

  • Jeder Trainer führt eine Liste, in der er notiert wer an welchem Training teilgenommen hat. 
  • Desinfektionsmittel für die Geräte sind im Geräteraum hinterlegt.
  • Geräte können im Geräteraum entnommen werden.

Beachvolleyballplatz am Sportgelände

Angelehnt an die Regelungen des DOSB und des DVV:

  • Ein Abstand zwischen den Spielern von 1,5m muss gewährleistet sein, kein Körperkontakt.
  • Es werden keine direkten Ballaktionen am Netz stattfinden, 1,5 m Abstand zum Netz.
  • Die Reininigung der Bälle und aller Spielutensilien nach dem Spiel wird durch die Trainingsteilnehmer vorgenommen.

Turnplatz an der Landshuter Straße

  • Jeder Trainer führt eine Liste, in der er notiert wer an welchem Training teilgenommen hat. Diese werden noch am gleichen Tag im Heisl hinterlegt.
  • Desinfektionsmittel für die Geräte sind im Heisl hinterlegt.
  • Geräte können im Turnheisl gelagert werden.

Vereinsfitnessstudio "Sporttreff" an der Moosburger Straße

Für die Trainingsfläche ergibt sich eine maximale gleichzeitge Pesonenanzahl von 16 Trainierenden. 

  • Öffnungszeiten von 5 – 22:30 Uhr für Genesene temporär & Geimpfte (Freischaltung des Chips mit Nachweisüber Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.mit Angabe von Name/Email/Telefonnr.)
  • Getestete können zu folgenden Kontrollzeiten durch unser Team in den Sporttreff kommen nach Terminvereinbarung
  • Verbindliche Anmeldung - bis 17 Uhr am Vortagüber Homepage (tvpfeffenhausen.de/anmeldung) / Telefon (08782-9783400)

Einlasszeiten: 

  • Mo-Fr 6:15-6:30 / 9:30-10 / 16:30-17 / 19:30-20 Uhr 
  • Sa + So 9:30-10 / 16:30-17 / 19:30-20 Uhr 
  • Trainingszeit ist bis zur nächsten Einlasszeit begrenzt
  • Tests können vor Ort auch im Beisein eines Teammitglieds im Freien gemacht werden (bei Bedarf können auch bei uns Tests erworben werden – 1 Test kostet 5€ in bar mitbringen) 
  • Bitte beim Aufsuchen den Mund-Nasen-Schutz (FFP2-Maske) aufsetzen. Bitte auch hier die Hygieneregeln beachten!
  • Umkleiden (2 Personen), Duschen (1 Person) und Toiletten können benutzt werden. 
  • Aufgrund des kontaktlosen Trainingsbetriebes können derzeit keinen Neueinweisungen erfolgen. Wir hoffen, dass dies bald wieder möglich ist und bitten um Verständnis. 

Gerätturnhalle in Holzhausen

Die nutzbare Trainingsfläche beträgt 320m2. Wir halten uns an die Empfehlung, dass pro 20m2 nur eine Person zugelassen ist. Somit ergibt sich eine maximale Gruppengröße von 14 Athleten und zwei Trainern

  • Feste Trainingsgruppen bilden, die auch in den kommenden Wochen beibehalten werden, eine Durchmischung von Sporttreibenden ist zu vermeiden. 
  • Da vorerst keine Hilfestellung erlaubt ist (aufgrund der Abstandsregel), sollten daher im Training an den Geräten nur sicher beherrschte und/oder moderate Elemente geübt werden. 
  • Beim Betreten und Verlassen müssen die Hände gewaschen werden! Desinfektionsmittel, Flüssigseife und Einmalhandtücher stehen zur Verfügung.
  • Vor und nach jedem Training wird die Halle intensiv gelüftet.
  • Duschen bleiben geschlossen aber Toiletten sind geöffnet.

Die verschiedenen Trainingsgruppen sollten sich nicht begegnen: 

  • 30 Minuten Pause zwischen den Trainingsgruppen einplanen. Die Zeit zum Lüften (in der Halle) und zum Desinfizieren nutzen. 
  • Sollte das Sportgelände noch geschlossen sein, so haben die Wartenden auf die Abstandsregel zu achten.
  • Bringende bzw. abholende Eltern müssen ebenfalls Abstand untereinander wahren. 
  • Auf zügiges Verlassen des Trainingsgeländes hinweisen. 
  • Die folgende Trainingsgruppe darf das Sportgelände erst betreten, wenn die vorhergehende Trainingsgruppe das Gelände vollständig verlassen hat. 

Anwesenheitsliste 

  • In jeder Trainingsstunde ist eine Anwesenheitsliste (Angaben: Datum, Ort sowie ÜL/TN-Name, Anschrift, Telefon) durch den/die Übungsleiter*in zu führen, damit bei einer möglichen Infektion eines Sporttreibenden oder eines*r Übungsleiter*in die Infektionskette zurückverfolgt werden kann. 
  • Die Anwesenheitslisten liegen im Büro bereit.

Schulturnhallen am Gaisberg

Die kleine Turnhalle darf gleichzeitig von maximal 10 Personen und die große Turnhalle von maximal 20 Personen betreten werden. Beim Betreten und Verlassen der Hallen ist dem Beschilderungssystem zu folgen, um Begegnungsverkehr weitestgehend zu vermeiden. Die Turnhallen sind über die Mädchenumkleide zu betreten. Sportler, die aus der kleinen Turnhalle kommen, haben den Turnhallentrakt über die Männerumkleide wieder zu verlassen. Sportler, die aus der großen Turnhalle kommen, haben den Turnhallentrakt über das Treppenhaus (Zu- und Abgang beim Regieraum) wieder zu verlassen. 

Grundregeln zum Sportbetrieb:

  • Der Mindestabstand von 1,5 m ist strikt einzuhalten. Das gilt nicht nur für den eigentlichen Sportbetrieb, sondern auch für den Aufenthalt in allen anderen Gebäudeteilen, im Zugangsbereich und auf dem Parkplatz. 
  • Die Sportausübung erfolgt kontaktlos. Hilfestellungen durch Trainer sind nicht erlaubt. 
  • Der Desinfektionsspender im Eingangsbereich ist beim Betreten und beim Verlassen des Turnhallentrakts zu nutzen. 
  • Duschen dürfen nicht genutzt werden. Die Toilettenanlagen sind hingegen geöffnet. 
  • Außerhalb des Trainings, insbesondere beim Aufenthalt in den Fluren, bei der Entnahme und dem Zurückstellen von Sportgeräten sowie in den Sanitärbereichen, muss ein Mund-und-Nasenschutz getragen werden. 
  • Um eine Kontaktpersonenermittlung zu ermöglichen, muss jeder Verein für seine Trainingsstunden dokumentieren, wer sich für welchen Zeitraum in den Turnhallen aufgehalten hat. Die Dokumentation hat den Namen der jeweiligen Person samt ihrer sicherer Erreichbarkeit zu enthalten. 
  • Die Vereine haben für eine ausreichende Belüftung während des Trainingsbetriebes und der Pausen zu sorgen. 
  • Es sind feste Trainingsgruppen zu bilden, die sich in den kommenden Wochen beibehalten lassen. 
  • Die verschiedenen Trainingsgruppen dürfen sich zur Minimierung der Infektionsrisiken nicht begegnen. Von daher werden folgende Regelungen getroffen:
    • Zwischen den einzelnen Trainingsgruppen ist eine Pause von jeweils mindestens 15 Minuten einzuplanen. 
    • Die folgende Trainingsgruppe darf den Turnhallentrakt erst betreten, wenn die vorhergehende Trainingsgruppe den Turnhallentrakt vollständig verlassen hat. Auch im Zugangsbereich und auf dem Parkplatz dürfen sich die unterschiedlichen Trainingsgruppen nicht begegnen. 

Stand: Pfeffenhausen, 20.05.2021, Vizepräsident Sport Stefan Franz (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.)