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Öffnungsschritte für den Sport - März 2021

Liebe Mitglieder*innen,
langsam sehen wir wieder ein Licht am Ende des Tunnels. Die Bundesregierung hat am letzten Mittwoch die ersten Lockerungen auch für den Breitensport entschieden. Die Bayer. Staatsregierung hat diese Beschlüsse eins zu eins übernommen.
Was dies im Einzelnen bedeutet könnt ihr nachfolgend lesen.
Leider bleiben vorerst noch alle Indoor-Sportarten von diesen Maßnahmen ausgeschlossen. Im Außenbereich dürfen nun unter bestimmten Voraussetzungen erste Sportversuche starten.

Der Indoorsport ist weiterhin nicht gestattet.

In Pfeffenhausen sind die Schulturnhallen, das TurnZentrum sowie der Sporttreff vorerst nicht geöffnet.
Wir werden als Verein nicht von der Möglichkeit gebrauch machen, dass ein Indoorsport mit einem negativem Testergebnis möglich wird. Der Indoorbetrieb startet sobald es aufgrund der Vorgaben und der Zahlen ohne einem tagesaktuellem Test möglich ist. 

Wiederaufnahme des Sports im Außenbereich

Nach monatelangem Stillstand gibt es für den Breitensport nun erste Lockerungen. Wie die Lockerungen ausfallen hängt vom Inzidenzwert im Landkreis Landshut ab. Die tagesaktuellen Zahlen sind unter www.lgl.bayern.de zu finden.
 
Ab dem 8. März ist abhängig von einer stabilen 7-Tage-Inzidenz folgendes erlaubt:

  • Unter 50: kontaktfreier Outdoorsport in kleinen Gruppen bis 10 Personen
    Als Turnverein Pfeffenhausen werden wir mit dem unterschreiten der Schwelle mit unserem Outdoor-Kursprogramm am Turnplatz starten. Hierzu informieren wir sobald es uns möglich ist.

  • Zwischen 50 und 100: kontaktfreier Outdoorsport in Gruppen bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren.
    Die bestehenden Gruppen aus den Abteilungen Leichtathletik und Tanzen starten mit dem Outdoortraining am Turnplatz und nach Freigabe am Sportgelände in Pfeffenhausen.
    Mit dem Kinderturnen werden wir erst später starten. 

Die nachfolgenden Regelungen wurden auf Basis dieser Dateien erarbeitet:

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Aushänge und Listen für die Sportstätten

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Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln: 

Die allgemeinen Hygiene- und die geltenden Abstandsregeln sind jederzeit einzuhalten.

  • Oberstes Gebot ist die Einhaltung der Mindestabstandsregel von 1,5 Metern zwischen Personen im In- und Outdoorsportstättenbereich, einschließlich Sanitäranlagen, sowie beim Betreten und Verlassen der Sportstätten. 
  • Die Sportausübung erfolgt grundsätzlich kontaktlos. Hilfestellungen durch Trainer sind erlaubt.
  • Ausschluss vom Sportbetrieb in Sportstätten für 
    - Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen, 
    - Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere.
  • Es stehen ausreichend Waschgelegenheiten mit Flüssigseife und Einmalhandtücher sowie Desinfektionsmittel bereit. Bitte beachtet dazu die jeweiligen Aushänge.
  • Duschen und Umkleiden bleiben geschlossen. Toiletten bleiben geöffnet. Bitte kommt bereits in Sportkleidung zum Sportgelände.
  • Alle vom Verein betrieben Einrichtungen werden regelmäßig gereinigt (z. B. auch Türgriffe, Sport-/Trainingsgeräte) und gelüftet.
  • Außerhalb des Trainings in geschlossenen Räumlichkeiten, insbesondere beim Durchqueren von Eingangsbereichen, bei der Entnahme und dem Zurückstellen von Sportgeräten, sowie in Sanitärbereichen (WC-Anlagen) ist eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  • Während des Sports und unter Einhaltung der Abstandsregeln ist keine  Mund-Nasen-Bedeckung erforderlich.
  • Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19-Falles unter Gästen oder Personal zu ermöglichen, ist eine Dokumentation mit Angaben von Namen und sicherer Erreichbarkeit (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse bzw. Anschrift) aller Personen und Zeitraum des Aufenthaltes zu führen.
  • Zuschauer dürfen dem Sportbetrieb nicht beiwohnen.

 

Spezielle Regelungen für die einzelnen Sportstätten: 

Sportgelände (Laufbahn, die Sprung- sowie die Kugelstoßanlage)

Die Regelungen zu den gemeindlichen Einrichtungen sind dem Corona-Fahrplan des Marktes Pfeffenhausen zu entnehmen.
 
Das Sportheim bleibt bis auf weiteres geschlossen; genutzt werden dürfen lediglich die WC-Anlagen im Kellergeschoss und Lagerräume, um zwingend erforderliches Sportgerät zu entnehmen und wieder zurückzustellen. 
 
  • Jeder Trainer führt eine Liste, in der er notiert wer an welchem Training teilgenommen hat. 
  • Desinfektionsmittel für die Geräte sind im Geräteraum hinterlegt.
  • Geräte können im Geräteraum entnommen werden.

Beachvolleyballplatz am Sportgelände

Die Regelungen zu den gemeindlichen Einrichtungen sind dem Corona-Fahrplan des Marktes Pfeffenhausen zu entnehmen.
 
  • Die Anzahl der Spieler pro Spielfeld (beide Seiten) ist auf fünf begrenzt.
  • Ein Abstand zwischen den Spielern von 1,5m muss gewährleistet sein, kein Körperkontakt.
  • Es werden keine direkten Ballaktionen am Netz stattfinden, 1,5 m Abstand zum Netz.
  • Es erfolgt kein Spielbetrieb sondern nur Trainingsbetrieb.
  • Die Reininigung der Bälle und aller Spielutensilien nach jedem Spiel wird durch die Trainingsteilnehmer vorgenommen.
  • Das Netz wir vor jedem Training auf- und nach jedem Training wieder abgebaut.

Turnplatz an der Landshuter Straße

  • Jeder Trainer führt eine Liste, in der er notiert wer an welchem Training teilgenommen hat. Diese werden noch am gleichen Tag im Heisl hinterlegt.
  • Desinfektionsmittel für die Geräte sind im Heisl hinterlegt.
  • Geräte können im Turnheisl gelagert werden.

 

Vereinsfitnessstudio "Sporttreff" an der Moosburger Straße

Geschlossen

Gerätturnhalle in Holzhausen

Geschlossen

Schulturnhallen am Gaisberg

Geschlossen

Stand: 07. März 2021 | VP Sport | Stefan Franz (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.)